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Mietführer - NORDZYPERN

Mit einer großen Auswahl an hochwertigen Mietobjekten in Kyrenia und Famagusta, die von Beyler & Co. verwaltet werden, ist dies Ihr vertrauenswürdiger Partner bei der Suche nach dem idealen Zuhause in Nordzypern.

Besichtigungen sind nur nach Vereinbarung möglich:

  • Montag–Freitag: 09:30 – 16:00 Uhr

  • Samstag: 09:30 – 12:00 Uhr

Zur Buchung rufen Sie die Vermietungshotline an: +90 392 824 5567

Sobald Sie eine passende Immobilie gefunden haben, ist ein Mietvertrag erforderlich. Bitte beachten Sie:

  • Alle Mietanträge bedürfen der Zustimmung des Vermieters.

  • Alle Bewerber benötigen einen gültigen Lichtbildausweis.

Unterzeichnung des Mietvertrags

Wird Ihr Antrag genehmigt, müssen Sie einen von einem Rechtsanwalt erstellten Mietvertrag unterzeichnen. Nach der Unterzeichnung sind folgende Zahlungen fällig:

  • Kaution: In der Regel entspricht sie zwei Monatsmieten (bei möblierten Wohnungen höher).

  • Miete für den ersten Monat: Vorauszahlung (abzüglich einer eventuell geleisteten Kaution). Die Zahlung kann in bar oder per Bankscheck erfolgen.

Ihr Immobilienverwalter wird Ihnen alle wichtigen Vertragsbedingungen erläutern, einschließlich:

  • Dringende Reparaturen

  • Kündigungsverfahren

  • Zusätzliche Geschäftsbedingungen

  • Einlagenbestimmungen

  • Mietzahlungsverfahren

Nach Abschluss erhalten Sie:

  • Schlüssel zu Ihrem neuen Anwesen

  • Quittungen für alle Zahlungen

  • Eine Kopie Ihres Mietvertrags

Mieterinformationen und -pflichten

Öffnungszeiten

  • Montag bis Freitag: 08:30 – 16:00 Uhr

  • Samstag: 09:00 – 12:00 Uhr

Versorgungseinrichtungen (Strom, Gas, Telefon)

Die Mieter sind dafür verantwortlich, die Versorgungsanschlüsse auf ihren Namen umzumelden und vor dem Auszug aus dem Objekt eine letzte Zählerablesung zu veranlassen.

Mietzahlungen

Die Miete ist stets im Voraus zu entrichten. Sollten Sie nicht in der Lage sein, eine Zahlung zu leisten, müssen Sie Ihren Hausverwalter unverzüglich informieren.

Wenn die Miete nicht eingeht und kein Kontakt hergestellt wird, wird eine Kündigungsmitteilung ausgestellt und gegebenenfalls ein Gerichtsverfahren eingeleitet.

Mietkaution

Ihre Kaution dient als Sicherheit für ausstehende Mieten oder Schäden.

Die Rückerstattung erfolgt nach Verlassen des Objekts, abzüglich etwaiger vereinbarter Abzüge.

Inspektionen und Wartung

Regelmäßige Inspektionen

  • Erste Inspektion: nach 3 Monaten

  • Fortlaufend: danach alle 6 Monate

    • Sie werden mindestens 3 Tage im Voraus benachrichtigt.

    • Diese Inspektionen tragen dazu bei, dass die Immobilie gut instand gehalten wird und ermöglichen es Ihnen, etwaige Reparaturprobleme anzusprechen.

Reparaturen und Notfälle

Für Notfallreparaturen außerhalb der Arbeitszeiten wenden Sie sich bitte an die in Ihrem Vertrag aufgeführten Handwerker.

Für sonstige Reparaturen wird Ihr Hausverwalter den Service organisieren, gegebenenfalls vorbehaltlich der Zustimmung des Eigentümers.

Schlüssel und Zugang

Beyler & Co. bewahrt einen Ersatzschlüssel für Notfälle auf. Schlösser dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung ausgetauscht werden, und Sie müssen im Falle eines Austauschs einen Ersatzschlüssel zur Verfügung stellen.

Versicherung

Die Versicherung des Vermieters deckt das Gebäude und, falls möbliert, auch alle dem Vermieter gehörenden Einrichtungsgegenstände ab.

Persönliche Gegenstände der Mieter sind nicht inbegriffen.

Mietern wird dringend empfohlen, eine Hausratversicherung abzuschließen. Verursacht ein Mieter oder Gast einen Schaden, muss der Mieter gegebenenfalls die Selbstbeteiligung der Vermieterversicherung tragen.

Untervermietung und Belegung

Im Mietvertrag ist die maximal zulässige Personenzahl festgelegt. Jegliche Änderungen der Belegung müssen Ihrem Hausverwalter gemeldet werden.

Beendigung des Mietverhältnisses

Ihr Mietvertrag ist eine rechtliche Vereinbarung, die sowohl Sie als auch den Eigentümer der Immobilie schützt.

Sie können den Vertrag wie folgt kündigen:

  1. Am Ende der befristeten Laufzeit:

    • Die Kündigung muss 30 Tage vor Ablauf des Mietvertrags schriftlich erfolgen.

  2. Nach Ablauf der Befristung:

    • Sie können fortfahren oder aussteigen.

    • Bei Auszug müssen Sie mindestens 30 Tage im Voraus Bescheid geben.

  3. Vorzeitige Beendigung:

    • Im Falle unvorhergesehener Ereignisse kontaktieren Sie bitte umgehend Ihren Hausverwalter.

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